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Dichtheitsprüfung

Unser Flyer zur
Landtagswahl!

Facebook unter: Hans-Peter Bergmann

Twitter @Wahl_in_NRW

neu: Video Landtagswahl NRW 2012

Bürgerinitiative “Möllener Fair Play” zum Thema am 10.05.2011
Dichtheitsprüfung: “Es könnte ganz viele Bürger in NRW sehr hart treffen!”

Song zur Dichtheitsprüfung

Achtung: Die BI war am 29.10.2011 zur Großdemo in Münster!
Weitere Infos hierzu findet man hier! Das Video mit dem neuen Song!

14.12.2011 Dichtheitsprüfung in NRW vor dem aus !!!

Landtagswahl NRW 13.05.2012:
Jetzt werden die Karten wieder ganz neu gemischt oder doch nicht ???

    Chronologische Reihenfolge! Schreiben weiter unten an: 

Hannelore Kraft und Petitionsausschuss 06.05.2011

Bürgermeister und Fraktionen
09.05.2011

Ersten Beigeordneten
Herrn Limke
16.05.2011

Anforderung Messprotokolle
an Herrn Limke
25.06.2011

Achtung:
Alle Dokumente und Links zum Thema!!!

Presseberichte zum Thema

Neu: Mitgliederversammlung 14.09.2011 Beschluss: Gutachten gegen die Stadt!!!

Bericht Mitgliederversammlung 05.05.2011

Am 05.05.2011 führte die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“, im Gasthaus Möllen, eine (mit 100 Mitgliedern) sehr gut besuchte außerordentliche Mitgliederversammlung zum Thema Dichtheitsprüfung durch. Als Gäste konnte die 1. Vorsitzende Yasmin Abel den Leiter des MFP2_kleinzuständigen Fachbereichs bei der Stadt Herrn Grootens und seinen Kollegen Herrn Oschek begrüßen, die für Fragen zur Verfügung standen. Ursprünglich sollten nur die eingegangenen Angebote der „zertifizierten Fachfirmen“ diskutiert werden, die nach einer Ausschreibung, die der Vorstand vor einigen Wochen ausgelöst hatte, um für die Mitglieder einen möglichst „guten“ Preis zu erzielen, zurück gekommen sind. Bevor die 1. Vorsitzende Yasmin Abel, diese den Mitgliedern detailliert vorstellte, MFP1_kleinwurde von Moderator Hans- Peter Bergmann (MFP) der Status Quo vorgestellt. Der komplette Stadtteil Möllen und einige andere Gebiete innerhalb der Stadt, wurden laut Ratsbeschluss als ein so genanntes „Fremdwassersanierungsgebiet“ (nicht Trinkwasserschutzgebiet) deklariert, dessen Hauseigentümer bereits 2012 einen Dichtheitsnachweis vorweisen müssen. Neben der einfachen Inspektion mit einer Kamera, die in anderen Stadtteilen üblich ist, wird außerdem zwingend auch eine physikalische Dichtheitsprüfung (mit Wasserdruck) verlangt. Fachleute, sogar einige Stadtwerke aus NRW, warnen jedoch vor dieser Methode für Rohre, die vor 1970 verbaut worden sind. Man sagt voraus, dass mehr als 90% dieser Leitungen, diese nun von der Stadt Voerde vorgeschriebene Druckprüfung nicht bestehen werden. Dies hieße im Umkehrschluss, dass in den nächsten Jahren fast jeder Möllener und viele andere Hausbesitzer in Voerde, ihren Vorgarten und/oder Keller aufreißen und mit mehreren Tausend € Sanierungskosten rechnen müssen. So genannte „Inliner“ sind nicht unumstritten in ihrer Lebensdauer. Es gibt auch nur recht weniMFP3_kleinge Fachfirmen, die dieses Verfahren anbieten und wirklich beherrschen.
Dem Vorstand wurde an diesem Abend ein Fall von einem Mitglied bekannt,  beidem aufgrund der Leitungslänge die Dichtheitsprüfung ca. 2000,- € und die nach den zurzeit vorgegebenen Kriterien zwangsläufig durchzuführende  Sanierung ca. 20.000,- (zwanzig Tausend) € kosten würde. Gibt es hier eine soziale Abfederung für evtl. entstehende Privatinsolvenzen?
Ein weiteres Thema war die Beauftragung der Landesmittel für eine Sanierung, die bereits in diesem Jahr auslaufen werden. Dieser Termin kann nach Aussagen von Herrn Grootens auch nicht verlängert werden. Ein Anspruch besteht außerdem nicht, da das Budget gedeckelt ist. 

Nur Wenige hatten sich vorher das Ausmaß, das Jeden treffen kann und nach den heute „gültigen“ Bestimmungen auch sicherlich sehr viele treffen wird,  so vorgestellt! Vielen war auch nicht bekannt, dass NRW unter den Ländern hier der einsame Vorreiter ist und viele Städte (Beispiel Hünxe), diese in vielen Fällen sicher unsinnige Sanktion, gar nicht mitmachen. Die Versammlung forderte daher den Vorstand auf, sich stellvertretend für alle Betroffenen, an die Landesregierung und den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden!

Hier das Schreiben:

An die Ministerpräsidentin von NRW
Hannelore Kraft

Postfach 101143
Platz des Landtags 1

40002 Düsseldorf

  06. Mai 2011

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von § 61 a Landeswassergesetz NRW (11.12.2007)  und Anpassung auf eine praktikable und sozialverträgliche Durchführung im Sinne der Bürger und des Umweltschutzes

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! Sehr geehrte Frau Hannelore Kraft!

Wir sind eine Bürgerinitiative, mit mehr als 100 Hauseigentümern (Tendenz steigend), die sich vor ca. 6 Jahren gegründet hatte, als es um die Sanierung unserer Straßen ging. Damals waren wir Bürger im Stadtteil Möllen die Ersten innerhalb der Stadt Voerde, die dazu gezwungen wurden, sich mit 70% (vorher 50%) an den Sanierungskosten zu beteiligen. Jahrzehnte vorher hatte sich die Stadt in unseren Ort nie um den Zustand der Straßenoberflächen und Rohrleitungssysteme gekümmert und nur andere Stadtteile zuvor mit höheren Zuschüssen begünstigt. Anlieger der bisher sanierten Straßen in Möllen (die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen) mussten, je nach Größe des Grundstücks, bis zu 5.000 € bezahlen. Anmerkung: Unsere Häuser wurden zum größten Teil zwischen 1952 bis ca. 1959 in einer so genannten „Bergarbeitersiedlung“ errichtet.

Anfang des Jahres hat der Rat der Stadt Voerde die geforderte Maßnahme zur Dichtheitsprüfung nach § 61 a (LWG) für das gesamte Stadtgebiet per Ratsbeschluss zugestimmt und die Verwaltung zur Umsetzung aufgefordert. Unser gesamter Stadtteil Möllen wurde, nach stichpunktartigen Messungen, flächendeckend als ein so genanntes „Fremdwassersanierungsgebiet“ (kein Grundwasserschutzgebiet) deklariert, deren Hauseigentümer schon bis Ende 2012 neben der Kamerainspektion zwingend auch eine physikalische Dichtheitsprüfung (Druckprüfung) nachweisen müssen!
In der Praxis zur Durchführung dieser Sanktion stellen sich allerdings schon jetzt sehr gravierende Absurditäten ein, die für den Bürger eine zusätzliche Belastung der ohnehin nicht einzuschätzenden Kosten darstellen werden.

Wir haben in den letzten Wochen unsere Mitglieder mobilisiert, um gemeinschaftlich einen „guten“ Preis für die Dichtheitsprüfung zu erzielen. Diese Vorgehensweise wird übrigens von Ihrem zuständigen Ministerium ausdrücklich als sogenannter „Tipp“ vorgeschlagen, um Kosten zu sparen. Da es jedoch eine Frist für die Antragstellung der Landesmittel hinsichtlich der Sanierung bis zum Herbst dieses Jahres gibt, wollten wir die Aktion auch fristgerecht durchführen. Leider haben manche der so genannten „zertifizierten Sachverständigen“ anscheinend schon jetzt bis zum Jahresende ihre Auftragsbücher voll, sodass im ersten Ansatz nur ein geringer Prozentsatz überhaupt auf unsere Anfrage antwortete. Es ist außerdem der Eindruck entstanden, das manche Firmen gar nicht mit entsprechenden Rabatten abrechnen wollen bzw. durch dieses künstlich geschaffene „Konjunkturprogramm“ es schon heute nicht mehr nötig haben, sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen.
Wir haben daraus resultierend schon jetzt die Befürchtung, dass sich aufgrund einer nicht abzuschätzenden steigenden Nachfrage dann auch die nachfolgenden Sanierungskosten in den nächsten Jahren ins Unermessliche ansteigen werden. 

Es stellen sich immer mehr Fragen:

  • Kann die Einreichungsfrist für die „Landesmittel zur Sanierung der Abwasserrohre“ verlängert werden bzw. ist ein „Pro-Forma-Antrag“ im Vorfeld möglich? Stimmt es, dass dieser Topf bis auf einem bestimmten Betrag gedeckelt ist und es dadurch passieren kann, dass auch fristgerechte Anträge leer ausgehen können?
  • Ist das Prüfverfahren (Druckprüfung) bei älteren Leitungen wirklich die geeignete Methode? Würde nicht eine einfache Inspektion bzw. Durchflussprüfung genügen?
  • Man sagt uns voraus, dass mehr als 90% unserer Leitungen diese vorgeschriebene Druckprüfung nicht bestehen werden.
    Dies passiere allein deswegen, da die Rohre in einen „künstlichen“ Zustand (trockene Dichtungen im oberen Bereich saugen Wasser usw.) versetzt werden, der sich im täglichen Betrieb nie einstellen wird! Sogar verschiedene Stadtwerke in NRW warnen vor dieser Prüfung bei Rohren, die vor 1970 verbaut worden sind. Durch die Prüfung mit Druck könnten in einigen Fällen sogar neue „richtige“ Schäden entstehen!
  • Gibt es eine soziale Abfederung für evtl. entstehende Privatinsolvenzen (z.B. für Witwen oder junge Familien die gerade ihr Haus finanzieren usw.), die durch vorprogrammierte Sanierungskosten von mehreren Tausend Euro entstehen könnten? Auch zinsgünstige Darlehen müssen zurück bezahlt werden. Wir haben in unserer Gemeinschaft bereits einen Fall, beidem aufgrund der Leitungslänge die Dichtheitsprüfung ca. 2000,- € und die nach den zurzeit vorgegebenen Kriterien zwangsläufig durchzuführende  Sanierung ca. 20.000,- (zwanzig Tausend) € kosten würde.
     
  • Am 05.05.2011 führten wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch, in der wir ursprünglich nur vorhatten die eingegangenen Angebote zu diskutieren. Dabei kamen noch viel mehr Ungereimtheiten und Fragen zu Tage, die wir an dieser Stelle nicht alle aufzählen können. Die meisten der ca. 100 anwesenden Personen hatten sich vorher nur rudimentär mit diesem komplexen Thema auseinander gesetzt und waren während dieser Infoveranstaltung, bei der im Übrigen auch 2 Sachbearbeiter des zuständigen Fachbereichs der Stadt für Fragen zur Verfügung standen, sehr tief bewegt oder sogar verängstigt.
  • Nur Wenige hatten sich vorher das Ausmaß, das Jeden von uns treffen kann und nach den heute „gültigen“ Bestimmungen auch sicherlich sehr viele treffen wird,  so vorgestellt! Die Versammlung forderte daher den Vorstand auf, sich stellvertretend für alle Betroffenen, an die Landesregierung und den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden!   

Wir fordern Sie daher sehr freundlich auf, den Alleingang von NRW zu beenden,  den Vollzug von § 61 a (LWG) auszusetzen und sich im Bundesrat mit den anderen Ländern auf eine praktikable und für den Bürger und den Umweltschutz sinnvolle Lösung zu verständigen.

Bis zur endgültigen Nivellierung des Bundesgesetzes, möchten wir Sie herzlich bitten, per Verwaltungserlass den Städten und Gemeinden in NRW mitzuteilen, dass die Dichtheitsprüfung in den Gebieten außerhalb nachweißlich belasteter Trinkwasserschutzgebiete, maximal nur in einer „vereinfachten“ Form durchzuführen ist. Dies allerdings auch nur in den Straßen, in denen es tatsächliche wassertechnische Probleme gibt. Also kein Gießkannenprinzip!

Eine vereinfachte Prüfungsmethode alleine, würde jedem Hauseigentümer  nur ca. die Hälfte kosten. Hierdurch können, so die Aussagen von Fachleuten, größere Schäden bereits identifiziert und oftmals lokalisiert werden. Die Beseitigung dieser tatsächlichen Schäden (Abriss der Rohre usw.) liegt eindeutig im Interesse aller Beteiligten und steht auch nicht im Mittelpunkt dieser Diskussion. Bagatelle „Schäden“ hingegen, verursachen tatsächlich nur immense Kosten und bringen für den Umweltschutz überhaupt nichts. Es müssen eindeutige Schadensklassen definiert werden (z.B. nur ein Totalschaden muss saniert werden o. ä.)! Diese Festlegung muss dann von allen „zertifizierten Sachverständigen“ und allen zuständigen Fachbereichen in den Kommunen von NRW gleich behandelt werden!

Die vorgegebene Dichtheitsprüfung nach § 61 a  (LWG), in der heute umgesetzten Form, löst bei uns Bürgern Existenzängste und tiefe Betroffenheit aus!

Da es zu dieser Angelegenheit Termine (Landesmittel) und Bindefristen (Angebote der Firmen)  gibt, sind wir auf eine sehr schnelle und konkrete Antwort von Ihnen angewiesen!

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“

Yasmin Abel  Erste Vorsitzende und
Hans- Peter Bergmann Referent für Öffentlichkeitsarbeit


 

Brief an Bürgermeister und Fraktionen

Email vom 09.05.2011:

An den Bürgermeister und die Damen und Herren der Fraktionen im Rat der Stadt Voerde!

(Bitte an alle Kollegen/innen innerhalb Ihrer Fraktion weiterleiten. Besten Dank!)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Am 05.05.2011 führte die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“, im Gasthaus Möllen, eine mit ca. 100 Bürgern sehr gut besuchte außerordentliche Mitgliederversammlung zum Thema Dichtheitsprüfung durch. Als Gäste konnte die 1. Vorsitzende Yasmin Abel den Leiter des zuständigen Fachbereichs bei der Stadt, Herrn Grootens und seinen Kollegen Herrn Oschek begrüßen, die beide für Fragen der Anwesenden zur Verfügung standen. Ursprünglich sollten nur die eingegangenen Angebote der „zertifizierten Fachfirmen“ diskutiert werden, die nach einer Ausschreibung, die der Vorstand vor einigen Wochen ausgelöst hatte (um für die Mitglieder einen möglichst „guten“ Preis zu erzielen) , zurück gekommen sind. In der Umsetzung, der von Ihnen bestimmten Festlegung, gab es jedoch sehr viele Fragen (s. u.) und Tatsachen, die sich die meisten Hausbesitzer vorher nicht vorstellen konnten. 
Daher wurde, gegen Ende der Veranstaltung, der Vorstand beauftragt sich mit folgendem Schreiben an die Landesregierung (Hannelore Kraft persönlich)  und den Petitionsausschuss des Landtages zu richten.

Dies ist an diesem Wochenende mit folgenden Wortlaut per Mail und Briefpost bereits geschehen (siehe oben)

Hier einige Anmerkungen warum wir diesem Brief an die Landesregierung geschrieben haben:

Wir sind ,nachdem wir uns intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt haben, tatsächlich der Meinung, dass die Dichtheitsprüfung, in der heute in der Stadt Voerde ausgelegten Form (Druckprüfung), völlig überzogen ist. Mit der uns speziell auferlegten Sanktion und daraus resultierenden Wahrscheinlichkeit von 90% (siehe oben), werden viele Leute in einigen Stadtteilen arge Probleme bekommen bzw. in unverschuldete finanzielle Nöte geraten. Viele Vorgärten und ausgebaute Keller müssen aufgerissen werden usw.! Das von den Sachbearbeitern der Stadt als Alternative angepriesene „Inlineverfahren“ ist nicht unumstritten wegen der Haltbarkeit (max. 10 Jahre?) und es gibt nur sehr wenige Firmen, die diese Technik anbieten bzw. auch wirklich professionell verarbeiten können.
Es geht bei vielen unserer Mitgliedern gar nicht alleine darum, die Rohre auf ihrem Grundstück und unter dem Haus überhaupt nicht prüfen zu lassen (Besitzstands-Kontrolle). Niemand möchte auf einem Pulverfass sitzen und durch irgendwelche Unterspülungen die Standsicherheit seines Hauses gefährden oder schlechtes Grundwasser zu verursachen, welches auch außerhalb der Trinkwasserschutzgebiete, vielleicht die Fische im Gartenteich oder das Gemüse des Nachbarn mit Schadstoffen belastet. Dies müsse jedoch freiwillig geschehen bzw. nur wenn nachgewiesen „echte“ Probleme in einer Straße auftauchen. Ein Gießkannenprinzip in der heutigen verfügten Form bringt nur unnötige Kosten und marginalen Umweltschutz!
Wir haben auch verstanden, dass es in einem „Fremdwassersanierungsgebiet“ nicht primär um das Grundwasser, sondern angeblich darum geht, dass an wenigen Tagen im Jahr scheinbar zu viel fremdes Wasser mit ins Abwasser und somit in die Kläranlagen gespült wird. Dies könnte man evtl., wenn man dies rein wirtschaftlich betrachtet, mit einer Umlage  für alle Bürger bereinigen. Man kann aber nicht mit einer „Keule“ (Wasserdruckprüfung) schwingen, die von vorne herein alles erschlägt, ohne Rücksicht auf den Bürger und sein Budget. Es müssen außerdem klare Schadensklassen definiert werden.  

Bürgerantrag gemäß § 24 der NRW-Gemeindeordnung

Forderung an die Stadt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie hiermit sehr herzlich und eindringlich das Thema „Dichtheitsprüfung“ noch einmal in den entsprechenden Ausschüssen und im Rat auf die Tagesordnung zubringen und die tatsächliche Auswirkung der vorgegebenen Anweisung für die Fremdwassersanierungsgebiete neu zu überdenken. Es darf nicht sein, dass durch ein völlig überzogenes Prüfverfahren, evtl. 90 % aller Betroffenen, unverschuldet, von heute auf morgen, einen zusätzlichen Sanierungsstau von mehreren Tausend € in ihren Privathaushalten wieder finden. Andere geplante Umweltschutzmaßnahmen der privaten Haushalte (z. B. Wärmeschutz usw.) werden über viele Jahre verschoben werden müssen und die ohnehin steigenden Energiekosten den Bürger noch mehr belasten. Für manche junge Familie oder Witwe könnte dies sogar zum Hausverkauf oder einer Privatinsolvenz führen. Einige Stimmen hierzu wurden auf unserer Versammlung schon laut!

Bevor vor einigen Wochen die offiziellen Infoveranstaltungen zu diesem Thema stattfanden, war vielen Bürgern überhaupt nicht wirklich klar, was auf diese zukommen wird. Hätte man diese Informationen, mit all Ihren Auswirkungen, nicht vor dem Ratsbeschluss durchführen müssen? Wir gehen auch davon aus, dass vor dem Ratsbeschluss nicht alle Themen jedem Politiker/in bekannt gewesen sind.
Die Vortragenden auf diesen Infoveranstaltungen begründeten weiterhin den vorgezogenen Termin 2012 für Möllen damit, dass dadurch eine Möglichkeit bestehe, bis Ende 2011 Landesmittel für eine Sanierung zu bekommen. Warum dürfen wir Bürger dies nicht selbst entscheiden? Eine Info dazu hätte gereicht. Muss dieses mit einem vorgezogenen Termin sanktioniert werden, obwohl es zurzeit noch kein Bundeseinheitliches Gesetzt gibt? Außerdem sind die Landesmittel gedeckelt und auch bei fristgerechter Eingabe nicht sicher.

Es ist schneller Handlungsbedarf gefordert, da die so genannten „zertifizierten Sachverständigen“ schon über Monate ausgebucht und sehr stark unterwegs sind. Vor allem die älteren Leute, die sich vorher nicht sachkundig machen konnten, werden zurzeit schon bedient. In der Nachbarschaft wurden bereits Prüfungen durchgeführt und das Angebot für die „Inliner“ ist auch schon unterwegs, obwohl nur leichte Risse im oberen Dichtungsbereich zu erkennen waren.   

  • Es ist zwingend nötig und ab sofort zu verfügen, dass nur richtige Schäden repariert werden müssen. Alles andere muss man dem Bürger selbst überlassen.
  • Die Druckprüfung ist bei älteren Leitungen völlig sinnlos muss ab sofort ausgesetzt werden! Nur noch in begründeten punktuell festgelegten Einzelfällen darf diese Methode angewendet werden und nicht mehr in ganzen Gebieten!

Übrigens: Immer mehr Städte in NRW (siehe Hünxe)  folgen nicht diesem Landesgesetz und warten auf eine einheitliches vom Bundesrat nivelliertes Bundesgesetz!
Wie werden dann die Bürger eigentlich entschädigt, die dann vielleicht ziemlich sinnlos viel Geld „vergraben“ haben?   

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Hilfe!

Vielen Dank!  

Mit freundlichen Grüßen

I.A. Hans- Peter Bergmann

Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Bürgerinteressengemeinschaft „Möllener Fair Play“

Sollte diese Form (Email) für einen Bürgerantrag gemäß § 24 der NRW-Gemeindeordnung nicht ausreichen, unterrichten Sie uns bitte entsprechend. Dann reichen wir die Sache auch gern in postalischer Form ein.

P.S. Weiterhin würden wir gerne auch die Meinung der einzelnen Fraktionen hierzu wissen!

 

Brief an Herrn Limke 16.05.2011

An Herrn Wilfried Limke
(Erster und technischer Beigeordneter, 1. Betriebsleiter Kommunalbetrieb Voerde)

Stadt Voerde (Niederrhein)
Der Bürgermeister
Rathausplatz 20
46562 Voerde
  16. Mai 2011

Fragen und Verbesserungsvorschläge zum Thema Dichtheitsprüfung,

Terminvereinbarung mit der BI „Möllener Fair Play“

Sehr geschätzter Herr Limke,

mit Verlaub, die Aussage, dass ca. 90 % der älteren Leitungen, die physikalische Dichtheitsprüfung mit Wasserdruck nicht bestehen werden, kam während der von Ihnen organisierten Infoveranstaltungen, auf Nachfrage der Bürger, auch von den vortragenden Mitarbeitern ihres Fachressorts und dem beauftragten Ingenieurbüro.

Wenn man in unserem Fall eine „Milchmädchenrechnung“ aufmachen würde, käme man danach zu folgenden Schluss:
In Möllen gibt es etwas mehr als 300 Eigenheime. Wenn man diese 90% zugrunde legt und von einem durchschnittlichen Sanierungsaufwand von 3 bis 5 Tausend € pro Hauseigentümer ausgeht, käme allein in Möllen auf diese Bürger ca. 1 Million € privat zu stemmender Kosten zusammen. Wenn man denn Landesmittel bekäme, diese sind leider nicht gesichert, dann würde sich die Summe natürlich etwas dezimieren. Andere geplante Umweltschutzmaßnahmen der privaten Haushalte (z. B. Wärme-schutzmaßnahmen usw.) werden über viele Jahre verschoben werden müssen und die ohnehin steigenden Energiekosten dem Bürger noch mehr belasten.  Bei dieser Rechnung  sind die mehr als 700 Mietwohnungen in unserem Ort noch nicht berechnet.  Hier wird es dann sicherlich entsprechende Mieterhöhungen für die Bewohner geben.
Wir haben unter unseren Mitgliedern bereits einen Fall, wo aufgrund der Leitungslänge das vorgegebene Prüfverfahren allein 2000,- € und die vorprogrammierte Sanierung ca. 20 Tausend € kosten könnte.

Zum „Inliner- Verfahren“: In öffentlichen Leitungssystemen mag dieses Konzept, vor allem wegen des größeren Rohrdurchmessers, sehr gut funktionieren. Aber mehr als 10 Jahre Garantie für das Material und 3 Jahre Gewährleistung für die Ausführung der Arbeiten habe ich im privaten Sektor noch nicht gesehen. Für meine Dachziegel bekomme ich aber 30 Jahre Garantie vom Hersteller. 

Eine weitere Rechnung: Sie sagen, dass einfließendes Fremdwasser die Kläranlagen stark belasten und dadurch höhere Gebühren für alle Bürger bestehen. Wenn man z.B. einen sehr hoch geschätzten defizitären Betrag von 200 Tausend € für ein Jahr dafür annimmt (wir kennen leider keine Zahlen), würde jeder der ca. 17 Tausend Haushalte in Voerde ca. 1,00 € pro Monat sparen. Allerdings, wenn eine Kläranlage nicht mehr ausgelastet ist, wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen sicherlich der Preis pro Kubikmeter gleich erhöht werden und es bleibt auch hier nichts mehr für den Bürger übrig.

Uns liegt eine Rankingtabelle über Reinigungsleistung der Kläranlagen in NRW bezogen auf die N-Elimination (Stickstoffeinträge) vor. Hier werden die Kläranlagen in Voerde „grün“ dargestellt!
Hier stimmt etwas nicht!

Zum Verständnis: Kein Hauseigentümer möchte auf einem Pulverfass sitzen und durch irgendwelche Unterspülungen die Standsicherheit seines Hauses gefährden oder schlechtes Grundwasser verursachen, welches auch außerhalb der Trinkwasserschutzgebiete, vielleicht die Fische im Gartenteich oder das Gemüse des Nachbarn mit Schadstoffen belastet. Die Überprüfung müsse jedoch freiwillig geschehen bzw. nur wenn nachgewiesen „echte“ Probleme in einer Straße auftauchen. Eine völlig überzogene Prüfmethode (Wasserdruckprüfung) und ein Gießkannenprinzip (sehr groß gefasste Gebiete), in der heutigen verfügten Form, bringt nur unnötige Kosten und marginalen Umweltschutz! Es werden dadurch nur Existenzängste ausgelöst!

Unsere Forderung: Wir bitten um die sofortige Aussetzung der erweiterten Dichtheitsprüfung (Wasserdruck) innerhalb der von der Stadt Voerde zurzeit ausgewiesenen Fremdwassersanierungsgebiete, um möglichst alle betroffenen Bürger, davor zu schützen (nach unserer Meinung) sinnlose Kosten tragen zu müssen, die in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Nutzen stehen!

Desweiteren möchten wir gerne die Prüfprotokolle, die zu dem von Ihnen festgelegten „Femdwassersanierungskonzept“ gedient haben, bei Ihnen einsehen. Dazu gehören nach unserer Auffassung die Erklärung der Prüfmethode,  die Zeiten in der diese Messungen durchgeführt worden sind und die Standorte der Messungen.
Weitere Fragen: Hat es nach den Straßenbaumaßnahmen in Möllen und den zum Teil schon ausgewechselten oder sanierten öffentlichen Leitungen bereits neue Messungen gegeben und wie sieht hier der neue Status Quo aus? Was hat sich verbessert?
Weiterhin schlagen wir folgendes Prüfverfahren für die Fremdwassersanierungsgebiete vor:
Zu einem bestimmten neuralgischen Zeitpunkt (Rheinhochwasser oder nach lang anhaltenden Starkregen) werden Straßenweise alle öffentlichen Abwasserkanaldeckel geöffnet und die Anwohner aufgefordert für 1 oder 2 Stunden kein Wasser mehr einzuleiten. Sollte an einer bestimmten Stelle nun trotzdem Wasser fließen, kann man davon ausgehen, dass Fremdwasser eindringt. Dieser Abschnitt wird nun mit einer Kamera inspiziert. Dabei könnte man an vielen Stellen sicherlich auch von der öffentlichen Seite in die Privatleitungen reingucken, um die Schäden zu lokalisieren. Letzterer Punkt wird auch von der Ministerpräsidentin in einer Videokonferenz favorisiert
http://www.nrw.de/zukunftnrw/ (ab etwa der 34 Minute). Die daraus resultierenden sicherlich relativ niedrigen Prüfungskosten werden danach per Umlage auf alle Hausbesitzer im Stadtgebiet gleichmäßig verteilt. Auch bei einer vielleicht relativ hohen Quote von zusätzlichen Messungen, würden die Kosten sicherlich insgesamt sehr viel niedriger ausfallen, als schon die einfachste Prüfung jeden Bürger jeweils kosten würde. Von den sinnlosen Sanierungskosten bei Bagatellschäden, die jede Wasserdruckprüfung auslösen würde, ganz abgesehen (siehe oben)!

In NRW tut sich etwas: Durch unseren Zeitungsartikel in der NRZ  (http://www.derwesten.de/staedte/dinslaken/Buergerinitiative-schreibt-an-die-Ministerpraesidentin-id4629383.html ) sind einige Bürgerinitiativen in NRW auf uns aufmerksam geworden und haben Kontakt aufgenommen. In Ostwestfälischen Raum gibt es diese BI´s bereits seit 3 Jahren. In der vorigen Woche hat sich außerdem ein Dachverband der Bürgerinitiativen gegründet. Sein Name: „Dichtheitsprüfung nein danke“ kurz „DND“ http://www.westfalen-blatt.de/index.php?id=618&tx_ttnews[backPid]=613&tx_ttnews[tt_news]=3963630&cHash=609d4463e70d743e2720ca4eec2a6dd5 !

Uns liegen dadurch Informationen vor, dass es bald von Seiten des Ministeriums einen Runderlass für alle Kommunen geben wird, indem das ganze Konzept zu § 61 LWG abgemildert durchzuführen ist.
Hier eine Mail die uns am Wochenende erreichte:

Sehr geehrte Frau Abel, hallo Herr Bergmann, am 11.03. traf sich unsere BI bei Frau Zass der Kabinettsreferentin von Minister Remmel, auch Dr. Viktor Mertsch (vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz) war anwesend. Es wird mindestens noch einen ergänzenden Erlass geben, der Erleichterungen bringt- vor allem sollen Schadensklassen eingeführt! Bagatellschäden sollen nicht mehr saniert werden!! Danach müsste schon das Fremdwassersanierungsprogramm bei Ihnen ausgesetzt werden, da nicht wenige evtl. jetzt schon unnütz sanieren. Das Förderprogramm soll verlängert werden.
Hier einige Eckpunkte aus einer Presseinfo: Nach umfangreicher Diskussion der unterschiedlichen Sichtweisen deutete der Vertreter des Ministeriums, Herr Dr. Viktor Mertsch, bevorstehende Erleichterungen und Klarstellungen in Zusammenhang mit der Umsetzung der Dichtheitsprüfung an.

Die wichtigsten Punkte:

  • Drainagen an einem Mischwasserkanal müssen nicht grundsätzlich abgeklemmt werden.
  • Die Kommunen sind nicht dazu verpflichtet, sich die Bescheinigung der Dichtheitsprüfung vorlegen zu lassen.
  • Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden; detaillierte Regelungen (u.a. ein Schadbildkatalog) werden folgen.
  • Es werden neue Empfehlungen für Sanierungsfristen in den Mustersatzungen erarbeitet.
  • Die Kommunen können bei sozialen Härtefällen (von den Sanierungsfristen unter gewissen Voraussetzungen abweichen oder von der Sanierungsverpflichtung absehen)- bzw. eigene Regelungen treffen.
  • Die vorstehenden Punkte sollen in einem weiteren Runderlass geregelt werden.
  • Besonders erfreut zeigten sich die Vertreter der Interessengemeinschaft beim leidigen Thema Fremdwassersanierung. Es wurde deutlich, dass man in unverhoffter Übereinstimmung mit Herrn Dr. Mertsch gemeinsam der Auffassung ist, dass im Vorfeld einer Fremdwassersanierung die grundstücksscharfe Untersuchung eine zwingende Voraussetzung für die Ableitung von Maßnahmen darstellt und dass sie insofern eine alternativlose Grundlage für eine ordentliche Ingenieursleistung ist.

Zitat Ende! 

Sehr geehrter Herr Limke wir möchten Sie freundlichst bitten mit Vertretern unseres Vorstands kurzfristig einen Termin zu vereinbaren, um die einzelnen Punkte zu diskutieren!

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“

    Yasmin Abel  Hans- Peter Bergmann

Erste Vorsitzende  Referent für Öffentlichkeitsarbeit

 

Antwort von Herrn Limke per Email vom 17.05.2011

Ihr Schreiben vom 16.Mai 2011



Sehr geehrte Frau Abel,
sehr geehrter Herr Bergmann,

vielen Dank für Ihr genanntes Bezugsschreiben, in dem Sie einige Fragen und Vorschläge im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfunng anregen.
Ich werde kurzfristig Ihre Fragen und Bedenken mit meiner Fachabteilung zunächst hausintern erörtern. Selbstverständlich nehme ich Ihr Schreiben auch zum Anlass, um nochmal mit dem zuständigen Ministerium, Möglichkeiten von im Einzelfall verträglicheren Lösungen zu erörtern. Danach sollten wir uns zu einem gemeinsamen Erörterungsgespräch im kleineren Kreise treffen, wozu ich kurzfristig einladen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Limke
------------------------------------------------
Stadt Voerde
Der Bürgermeister
- Erster Beigeordneter -
Rathausplatz 20
45562 Voerde

Zimmer:   242
Telefon:   +49(0)2855/ 80-219
Telefax::  +49(0)2855/ 80- 472
E-Mail:    
wilfried.limke@voerde.de
Internet:  
http://www.voerde.de
------------------------------------------------

Brief an Herrn Limke abgeschickt 25.06.2011

An Herrn Wilfried Limke
(Erster und technischer Beigeordneter, 1. Betriebsleiter Kommunalbetrieb Voerde)

Stadt Voerde (Niederrhein)
Der Bürgermeister
Rathausplatz 20
46562 Voerde

  24. Juni 2011

Sehr geehrter Herr Limke, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

bezugnehmend auf unser persönliches Gespräch im Rathaus am 16.06.2011 und unser Schreiben vom 16.05.2011 beantragen wir, die Unterzeichner der beiliegenden Eingabe an die Stadt Voerde bzw. den Kommunalbetrieb Voerde nach §§ 1,2 UIG.NRW vom 29.03.2007, die möglichst kurzfristige Aushändigung der unten erwähnten vollständigen Unterlagen, zwecks genauer Überprüfung der Fremdwassermessungen.

Diese sind auszuhändigen an:
Hans- Peter Bergmann
Bruchkamp 41
46562 Voerde

Folgende Unterlagen werden vollständig benötigt:

1.
Die kompletten Messdaten der Fremdwassermessungen mit Gutachten des Ingenieursbüros.

2.
a) Die Lagepläne sämtlicher Abwasser- und Regenwasserkanäle
b) Wo sind die Drainage-Einleitungen der landwirtschaftlichen genutzten Flächen und sonstige Drainagen oder Fremdanschlüsse?
c)  Sind alle Regenwasserfehlanschlüsse konsequent eliminiert worden?
d) Wie viel, wann exakt und wo haben die Kommunalbetriebe selbst Wasser eingeleitet, während den Messungen?

3.
Wo und wann ist exakt gemessen worden (vollständige Angaben!)?

4.
a) Wie ist gemessen worden (nach welcher Methode!)?
b) Mit welcher „Messmethode“ wurden die älteren Daten ermittelt, die in die Langzeitbetrachtung mit einbezogen worden sind? 
 Exakte Beschreibung incl. Vor- und Nachteile der benutzten Messmethoden!

5.
Die kompletten technischen Daten und Unterlagen der Messgeräte,
 wie auch die dazu gehörenden Prüf- und Kalibrierungsunterlagen (Gerätebuch)!

6. 
a) Wie viel Kubikmeter Trinkwasser haben die Bürger in den entsprechenden  Gebieten während der stattgefundenen Messungen verbraucht!
Für jedes Messgebiet und Messzeitraum einzeln auflisten!
b) Wie ist dieser Verbrauch erfasst worden? Mit Nachweis!

7.
a) Wie viele Grundstücke sind mit den einzelnen Messpunkten jeweils erfasst worden?
 b) Wie viel Prozent der gesamten öffentlichen Rohrleitungssysteme sind vor Ratsbeschluss geprüft oder inspiziert worden?

8. 
a) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet wurden insgesamt gemessen?
b) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet sind davon bebaut?
c) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet sind unbebaut?
d) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet sind Straßen/ Bürgersteige oder andere versiegelte Flächen im öffentlichen Raum? Wie viel Kanaldeckel der Abwasserkanäle befinden sich in diesen Flächen?
e) Wie viele Straßenentwässrungen sind pro erfasstes Gebiet am Abwasserkanal angeschlossen?
f) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet werden landwirtschaftlich benutzt?
g) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet sind Spiel- und Sportplätze?
h) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet sind kommunale Gebäude?
i) Wie viel Quadratmeter pro erfasstes Gebiet sind bebaute Industrieflächen (z.B. Steag) und Gewebegebiete?
j) Wie viele Brennwert-Heizungen sind pro erfasstes Gebiet gemeldet?

9. 
a) Wie hat sich der Grundwasserspiegel über “Normal – Null” (N.N.) innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt?
b) Welche topographische Höhe hatte die jeweilige Fremdwassermessstelle des erfassten Gebietes?
c) Wo lag dort der Grundwasserspiegel in Vergleich zur Oberfläche zur Zeit der Messung?
d)  Detaillierte Messergebnisse des "gleitenden Minimums" an den jeweiligen Messpunkten!
e)  Welche Hausanschlussleitung liegt mehr als z.B. 70 % des Jahres im Grundwasserhorizont? (Siehe neue DIN 1986-30)

10.
Gemessene Niederschlagsmenge während des Messzeitraums in den einzelnen erfassten Gebieten?

11.
a) Auslastung und Wirkungsgrad der Kläranlage in dem Messzeitraum.
b) Stickstoff-, Nitrat-, Schadstoffmessungen während des Messzeitraums nachweisen (Dies belegt die Güte der Kläranlage).
c) Wann und wie oft waren tatsächliche Überlastungen oder Störfälle in den Kläranlagen zu verzeichnen? Mit Protokoll ab letzter Ausbaustufe der Kläranlagen bzw. des gesamten Betrachtungszeitraumes!

12.
a) Wie hoch ist der prozentuale Fremdwasseranteil in den gemessenen Gebieten? Auflistung über den gesamten Betrachtungszeitraum!
b) In welchem Verhältnis stehen die gemessenen Fremdwassermengen der einzelnen Gebiete zu den Gesamtfremdwassermengen der Stadt Voerde?

13. 
Wie viel m³ Fremdwasser können nach dem aufgelegten Sanierungs-konzept, realistisch betrachtet, max. eingespart werden?

14.
Wie hoch ist zurzeit der defizitäre Betrag in €/Jahr, der in den Kläranlagen durch Fremdwasser verursacht wird. Wie wird dieser im Haushalt der Stadt dargestellt?
Wie viel Abwassergebühren können realistisch, nach Durchführung des Sanierungskonzepts, im Durchschnitt pro Haushalt in Voerde max. eingespart werden? (Betrag in €/Jahr)

15. 
Wann und wie viel grundstücksscharfe Messungen wurden vor der in Kraft tretenden Satzung durchgeführt. Wie ist das Ergebnis? (Schadensfälle)

16.
Welche Auswirkungen haben die schon erfolgten Sanierungmaßnahmen der Leitungssysteme, die im Zuge der Straßensanierungen im Ortsteil Möllen durchgeführt wurden, auf das Fremdwasser? Inkl. der Maßnahmen, die EVONIK in ihren Grundstücken in den letzten Jahren schon durchgeführt hat.

17. 
Wie viel m³ Spülwasser wird nach Abschluss des Sanierungskonzepts in die öffentlichen Leitungen gepumpt werden müssen, um den reibungslosen Betrieb im System weiter zu gewährleisten?
Wie ist hier der Status Quo? Wie viel wird heute dazu gemischt?

Zusatzfragen:
Wie ist das Zwischenergebnis in Bezug auf den Leitungszustand, bei den zurzeit (seit Anfang Juni 2011) von der Stadt massiv organisierten Kanalinspektionen? Wie viel Bürger haben das Angebot angenommen, dabei auch die privaten Leitungen befahren zulassen?

 Wie sehen die ersten privaten Prüfergebnisse aus (Bitte einstufen nach neustem Schadbildkatalog)? Gibt es hierzu schon erste Erkenntnisse oder Angebote, die einen Überblick über die Höhe der jeweiligen Sanierungsschäden ausweisen?

 

Wir  bitten um die Herausgabe dieser Unterlagen bis zum 05. Juli 2011 an die BI „Möllener Fair Play“.
Unserer Meinung nach müsste Ihnen dies möglich sein, da all diese Angaben (Punkte 1 bis 17) für eine korrekte Auswertung nötig sind, und dementsprechend bei Ihnen vorliegen müssen!

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“

    Yasmin Abel  Hans- Peter Bergmann

Erste Vorsitzende  Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Wichtig: Die Antworten auf diese Fragen und
Auswertung und Ergänzung zur Eingabe Betriebsausschuss!

Bericht: Mitgliederversammlung 14.09.2011 Bürgerinitiative “Möllener Fair Play” zum Thema Dichtheitsprüfung

Beschluss: Gegengutachten an die Stadt und vorläufiger Verzicht auf Landesmittel!

Am 14.09.2011 führte die Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“ (MFP), im Gasthaus Möllen, eine weitere sehr gut besuchte Mitgliederversammlung zum Thema Dichtheitsprüfung durch. Als Gast konnte die 1. Vorsitzende Yasmin Abel den Sprecher und Mitbegründer des „NRW Dachverbandes der Bürgerinitiativen gegen die Dichtheitsprüfung des LWG §61a“ (DND), MFP_Mitglieder_1Herrn Dipl.-Ing. Fritz Pucher aus  Minden begrüßen. In seinem Referat machte er noch einmal sehr deutlich, wie „sinn frei“ und kostenintensiv dieses Landeswassergesetz ausgestaltet wurde und dass eine flächendeckende Dichtheitsprüfung, mit allen Ihren Auswüchsen, für den Umweltschutz überhaupt keinen Effekt haben werde. Wenn es in Deutschland überhaupt eine Grundwassergefährdung gebe, dann nicht durch angeblich undichte private Leitungen, sondern wie am Niederrhein und anderen Gebieten mittlerweile auch in die Öffentlichkeit gebracht, durch unkontrollierte Gülle- und Klärschlammausbringung, sowie einigen Dingen mehr. Auch das Thema Fremdwasser, welches in Voerde noch als weitere Verschärfung durch die Stadt mit hinein gezogen wurde, sei sehr umstritten. Oftmals werden dadurch Kommunen ermuntert, möglichst große Gebiete zu fassen, um max. Vorfinanzierung ihrer öffentlichen Leitungen durch die NRW-Bank zu erhalten. Der Dachverband werde über den Landesrechnungshof  prüfen lassen, ob die geltenden Bestimmungen hier ausreichen bzw. eingehalten werden, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Fast alle Erleichterungen, die die BI´s (z.Z. ca. 50 in NRW) mit ihren Forderungen und dem daraus resultierenden Erlass schon erreicht haben, würden in einem Fremdwassersanierungsgebiet nicht gelten.

  • Hans- Peter Bergmann (MFP) hatte zuvor in seinem Vortrag darüber berichtet, welche Aktivitäten in den letzen Monaten von der BI durchgeführt wurden.        Anfang Mai wurde eine Resolution an die Ministerpräsidentin und eine Petition an den Landtag geschickt. Leider wurde auch nach 4 Monaten noch nicht geantwortet, obwohl auf den bestehenden  Termindruck hingewiesen wurde.
  • An die Stadt wurde ein Bürgerantrag gestellt, indem die Stadt beweisen sollte, warum es in Möllen und weiteren großen Teilen der Stadt Fremdwasserschwerpunktgebiete geben soll. Mit Hilfe eines Fragenkataloges (ca. 40-Punkte) an die Stadtverwaltung zur Beantwortung geschickt wurde und eines daraus resultierenden umfangreichen Berichtes, konnte nach Ansicht der BI klar nachgewiesen werden, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Erkenntnisse zu diesem Gutachten, welche als Grundlage für die Satzung diente, wurden jedoch von allen Politikern und der Verwaltung im nachfolgenden Betriebsausschuss völlig ignoriert. Zudem fühlte man sich besonders vom Ausschussvorsitzenden Langenfuhrt als „Mensch zweiter Klasse“ deklariert! Kein einziger Politiker in Voerde ist jemals zu diesem Thema auf den Vorstand der BI zugekommen.
    Darauf einige Zwischenrufe: „Die haben doch auch keine Zeit, weil sie sich doch schon seit einem Jahr nur noch um die Sportplatzverlegung in Friedrichsfeld prügeln!“
  • Nach weiteren Information und Diskussionen zum Thema Landesmittel, Umsetzung der vorgeschriebenen Prüfmethoden, mögliche Kosten des Einzelnen und einigen Dingen mehr, fragte Yasmin Abel die Mitglieder, wie sich das weitere Vorgehen der BI vorstellen würden.
  • Mit nur einer Gegenstimme, war sich die Versammlung sehr schnell einig: Die BI „MFP“ wird nun für ihre Mitglieder ein Gegengutachten erstellen lassen, mit dem endgültig bewiesen werden soll, dass es in Möllen kein Fremdwasserschwerpunktgebiet gibt.
  • Weiterhin werden die Mitglieder vorerst auf die eingeschränkten Landesmittel (Beantragungsfrist bis Ende Oktober 2011) verzichten und in diesem Jahr  keine Dichtheitsprüfung durchführen lassen.
  • Sollte es im nächsten Jahr (Prüffrist Möllen Ende 2012) keine gravierenden Änderungen geben, werden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Einzelklagen usw.) in Anspruch genommen.
  • Fritz Pucher bedankte sich abschließend, auch im Namen des Dachverbandes, für die vorbildliche Arbeit der Möllener BI, die die ganze Sache von Anfang an sehr pragmatisch für Ihre Mitglieder angegangen ist. Er hoffe, dass durch solche Beispiele das Land noch mehr wachgerüttelt und das ganze Gesetz weiter abgemildert bzw. bis zu einer Bundeseinheitlichen Regelung ausgesetzt wird.
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