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Auszug aus der Satzung:
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist neben der Nachbarschaftspflege, die allgemeine Interessenvertretung der Bewohner gegenüber der Stadt und den Behörden. Des Weiteren die Unterbreitung von Vorschlägen für eine bessere Wohnumwelt etc., sowie die Erhaltung der Lebensqualität und des Charakters des Ortsteiles Möllen. Hierzu führt er alle Maßnahmen durch, die ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinen.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.
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